Klage eines Bundesbeamten auf Arbeitszeitgutschrift erfolgreich

Kategorie: Steuern und Recht | 18. März 2025

Das VG Sigmaringen hat der Klage eines Zollbeamten stattgegeben, dem nach geleisteter Arbeitszeit von 6 Stunden und 7 Minuten eine Ruhepause von 20 Minuten abgezogen worden war, damit die aus Arbeitsschutzgründen bestehende zulässige Höchstarbeitsdauer ohne Pause von 6 Stunden (Arbeitszeitgrenze) nicht überschritten wird (Az. 14 K 2764/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Neue Spezialisierungen an den Gerichten in . . . ...

Um die Spezialisierung der Gerichte in Nordrhein-Westfalen weiter zu fördern, . . . ... [weiterlesen]

Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch – Begriff . . . ...

Verkauft eine Kommanditgesellschaft ein Grundstück an eine andere Kommanditgesellschaft ist . . . ... [weiterlesen]

Archiv