Klage eines Immobilienfonds wegen nachgeholtem Gesellschafterbeschluss zulässig

Kategorie: Recht | 20. November 2018

Das OLG Hamm entschied, dass die Klage eines Immobilienfonds zulässig ist, nachdem ein als fehlend gerügter Gesellschafterbeschluss nachgeholt wurde (Az. 8 U 41/18).

Weitere Informationen: Klage eines Immobilienfonds wegen nachgeholtem Gesellschafterbeschluss zulässig

Quelle: www.datev.de

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