Klage gegen Baugenehmigung für ein Bestattungshaus abgewiesen

Kategorie: Recht | 14. Februar 2018

Das VG Trier hat die Klage dreier Wohnungseigentümer gegen eine Baugenehmigung des Landkreises Trier-Saarburg zur Nutzungsänderung einer Papeterie in ein Bestattungshaus abgewiesen, da u. a. nicht zwingend die befürchteten Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Bestimmungen hinsichtlich des Gesundheitsschutzes zu erwarten seien (Az. 5 K 9244/17.TR).

Weitere Informationen: Klage gegen Baugenehmigung für ein Bestattungshaus abgewiesen

Quelle: www.datev.de

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