Klage gegen Bausparkasse: Kündigungsrecht nach 15 Jahren rechtswidrig

Kategorie: Recht | 5. Oktober 2017

Das von der Deutschen Bausparkasse Badenia AG in ihren Bausparbedingungen formulierte generelle Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn benachteiligt Verbraucher unangemessen. Das entschied das Landgericht Karlsruhe nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Az. 10 O 509/16).

Weitere Informationen: Klage gegen Bausparkasse: Kündigungsrecht nach 15 Jahren rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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