Klage gegen die sog. Rückenwindkomponente abgewiesen

Kategorie: Recht | 16. März 2018

Der VGH Hessen hat die Klage von Anwohnern gegen die Festsetzung einer sog. Rückenwindkomponente, die Auswirkung auf den Fluglärmschutz hat, abgewiesen. U. a. hätten sie versäumt, in dem zugrundeliegenden Planfeststellungsverfahren dagegen vorzugehen (Az. 9 C 1897/13.T)

Weitere Informationen: Klage gegen die sog. Rückenwindkomponente abgewiesen

Quelle: www.datev.de

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