Klage gegen "X-Markierungen" auf ehemaligen Parkflächen unzulässig

Kategorie: Recht | 27. Dezember 2017

Im verkehrsberuhigten Bereich darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht geparkt werden. Dass es sich bei einer durchkreuzten Fläche gerade nicht um eine für das Parken zugelassene Fläche handele, sei eindeutig und für jeden verständigen Fahrzeugführer ohne Weiteres nachvollziehbar. So das VG Koblenz (Az. 5 K 449/17).

Weitere Informationen: Klage gegen "X-Markierungen" auf ehemaligen Parkflächen unzulässig

Quelle: www.datev.de

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