Klageabweisung im Verfahren gegen die AstraZeneca AB wegen möglicher Impfschäden

Kategorie: Steuern und Recht | 23. August 2023

Das LG Mainz hat eine Klage wegen etwaiger Impfschäden gegen die AstraZeneca AB zurückgewiesen (Az. 1 O 192/22). Ein pharmazeutisches Unternehmen hafte für seine Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz nur dann, wenn diese bei einer abstrakt generellen Abwägung ein negatives Nutzen/Risikoverhältnis aufwiesen.

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Quelle: www.datev.de

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