Klagen gegen Beschlüsse der VW-Hauptversammlung 2016 abgewiesen
Kategorie: Recht | 15. September 2017
Das LG Hannover hat Klagen gegen die Beschlüsse der VW-Aktionärshauptversammlung aus dem Jahre 2016 abgewiesen. Ein Verstoß gegen den Corporate-Governance-Codex von VW sei nicht gegeben, da eine fehlende Unabhängigkeit des Landes Niedersachsen und Katar nicht dargelegt sei. Außerdem sei die Kenntnis des Vorstandes und des Aufsichtsrates von den Abgasmanipulationen nicht bewiesen (Az. 21 O 24/16).
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Quelle: www.datev.de