Klauseln über Verwahrentgelte (sog. Strafzinsen) unwirksam

Kategorie: Steuern und Recht | 21. November 2022

Das LG Frankfurt entschied, dass Klauseln der Commerzbank AG, die ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen vorsehen, die Kunden unangemessen benachteiligen und nicht verwendet werden dürfen (Az. 2-25 O 228/21).

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Quelle: www.datev.de

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