Kleinkind überschwemmt Badezimmer – keine Haftung der aufsichtspflichtigen Eltern
Kategorie: Recht | 24. Juli 2018
Die Eltern eines dreieinhalbjährigen Kindes begehen keine Aufsichtspflichtverletzung, wenn ihr Kind alleine schlafen gelegt wird, dann aber unbeobachtet aufsteht und im Badezimmer einen Wasserschaden verursacht. Dies entschied das OLG Düsseldorf (Az. I-4 U 15/18).
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Quelle: www.datev.de