Kleinkind überschwemmt Badezimmer – keine Haftung der aufsichtspflichtigen Eltern

Kategorie: Recht | 24. Juli 2018

Die Eltern eines dreieinhalbjährigen Kindes begehen keine Aufsichtspflichtverletzung, wenn ihr Kind alleine schlafen gelegt wird, dann aber unbeobachtet aufsteht und im Badezimmer einen Wasserschaden verursacht. Dies entschied das OLG Düsseldorf (Az. I-4 U 15/18).

Weitere Informationen: Kleinkind überschwemmt Badezimmer – keine Haftung der aufsichtspflichtigen Eltern

Quelle: www.datev.de

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