Klimacamp im Rheinland 2017: Eilverfahren auf Zuweisung von weiteren Flächen zur Übernachtung ohne Erfolg

Kategorie: Recht | 28. August 2017

Für die Durchführung des Klimacamps 2017 in Erkelenz hat die Polizei der Antragstellerin ein Grundstück und einen Sportplatz zugewiesen und diese Flächen dem Schutzbereich der Versammlungsfreiheit unterstellt. Die Zuweisung eines weiteren Grundstücks lehnte die Polizei ab. Der dagegen gerichtete Eilantrag blieb vor dem AG Aachen ohne Erfolg (Az. 6 L 1406/17).

Weitere Informationen: Klimacamp im Rheinland 2017: Eilverfahren auf Zuweisung von weiteren Flächen zur Übernachtung ohne Erfolg

Quelle: www.datev.de

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