Klingen vor Gericht – Nassrasierer "Mach 3"

Kategorie: Recht | 2. Oktober 2017

Das LG Braunschweig hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren einem Konkurrenzkonzern auf Antrag des Unternehmens „The Gillette Company“, verboten, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland Klingeneinheiten anzubieten oder in den Verkehr zu bringen, die mit dem Nassrasierersystem „Mach 3“ kompatibel sind (Az. 9 O 1362/17).

Weitere Informationen: Klingen vor Gericht – Nassrasierer "Mach 3"

Quelle: www.datev.de

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