Klingen vor Gericht – Nassrasierer "Mach 3"

Kategorie: Recht | 2. Oktober 2017

Das LG Braunschweig hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren einem Konkurrenzkonzern auf Antrag des Unternehmens „The Gillette Company“, verboten, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland Klingeneinheiten anzubieten oder in den Verkehr zu bringen, die mit dem Nassrasierersystem „Mach 3“ kompatibel sind (Az. 9 O 1362/17).

Weitere Informationen: Klingen vor Gericht – Nassrasierer "Mach 3"

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Rentenversicherung ist nicht für fehlerhafte Berechnung . . . ...

Das SG Hannover entschied, dass die Rentenversicherung nicht für eine . . . ... [weiterlesen]

Kein Anspruch von Tagespflegepersonen auf hälftige . . . ...

Eine selbstständige Tagesmutter wurde vom Landkreis als Träger der öffentlichen . . . ... [weiterlesen]

Archiv