Kommissaranwärter nach Falschangaben zu Recht entlassen

Kategorie: Recht | 26. Juli 2017

Laut VG Aachen war die Entlassung eines Kommissaranwärters aus dem Polizeivorbereitungsdienst aufgrund charakterlicher Mängel gerechtfertigt, da er sich durch falsche Angaben zu seinem tatsächlichen Wohnort über 600 Euro Trennungsentschädigung, die ihm nicht zustand, erschlichen habe (Az. 1 L 981/17).

Weitere Informationen: Kommissaranwärter nach Falschangaben zu Recht entlassen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH zur Verlustnutzung nach Beendigung einer . . . ...

Der BFH hatte zu klären, ob Verluste i. S. d. . . . ... [weiterlesen]

BFH: Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- . . . ...

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Präventions- und Persönlichkeitstrainer . . . ... [weiterlesen]

Archiv