Kommissaranwärter nach Falschangaben zu Recht entlassen
Kategorie: Recht | 26. Juli 2017
Laut VG Aachen war die Entlassung eines Kommissaranwärters aus dem Polizeivorbereitungsdienst aufgrund charakterlicher Mängel gerechtfertigt, da er sich durch falsche Angaben zu seinem tatsächlichen Wohnort über 600 Euro Trennungsentschädigung, die ihm nicht zustand, erschlichen habe (Az. 1 L 981/17).
Weitere Informationen: Kommissaranwärter nach Falschangaben zu Recht entlassen
Quelle: www.datev.de