Kommissaranwärter wegen Falschangaben zu Recht entlassen
Kategorie: Recht | 13. November 2019
Die ordnungsgemäße Bearbeitung von Vorgängen stellt einen wesentlichen Aspekt der polizeilichen Arbeit dar. Die unzutreffenden Angaben eines Kommissaranwärters bei den Anträgen auf Fahrtkostenerstattung ließen den Rückschluss zu, dass er nicht mit der erforderlichen Genauigkeit arbeiten könne. Die Annahme der fehlenden persönlichen Eignung sei daher nicht zu beanstanden. So das VG Aachen (Az. 1 K 221/18).
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Quelle: www.datev.de