Kommission genehmigt Beihilfeverlängerung zur Luftverkehrsteuer für Flüge von und zu kleinen Inseln in Deutschland

Kategorie: Steuern und Recht | 1. Dezember 2021

Die EU-Kommission hat die Verlängerung einer bestehenden deutschen Beihilferegelung genehmigt, die Flüge mit ausgewählten Gruppen von Fluggästen von und zu bestimmten kleinen und abgelegenen deutschen Inseln von der deutschen Luftverkehrsteuer befreit.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anwaltsverschulden: Anwälte müssen beA-Eingangsbestätigung kontrollieren . . .

Anwältinnen und Anwälte, die einen fristgebundenen Schriftsatz per beA einreichen, . . . ... [weiterlesen]

Harmonisierung des Insolvenzrechts . . .

Der Rechtsausschuss (JURI) des EU-Parlaments hat am 24.06.2025 über seinen . . . ... [weiterlesen]

Archiv