Konkrete Ermittlung des Nutzungsvorteils beim Dieselskandal ist gegenüber linearer Teilwertabschreibung vorzugswürdig

Kategorie: Steuern und Recht | 3. Mai 2021

Vom sog. Dieselskandal betroffene Käufer müssen sich auf den Kaufpreis den gezogenen Nutzungsvorteil anrechnen lassen. Dabei ist lt. OLG Frankfurt auf den konkret – notfalls sachverständig – erlittenen Wertverlust des Fahrzeugs abzustellen (Az. 17 U 477/19).

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Quelle: www.datev.de

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