Konsultationsvereinbarung zu Artikel 19 Abs. 4 DBA-Schweiz – Tätigwerden von Bahnpersonal auch außerhalb des Grenzgebiets

Kategorie: Steuern | 12. Mai 2020

Das BMF teilt mit, dass die zuständigen Behörden zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens, eine Konsultationsvereinbarung zum Tätigwerden von Bahnpersonal auch außerhalb des Grenzgebiets abgeschlossen haben (Az. IV B 2 – S-1301-CHE / 07 / 10019-03).

Weitere Informationen: Konsultationsvereinbarung zu Artikel 19 Abs. 4 DBA-Schweiz – Tätigwerden von Bahnpersonal auch außerhalb des Grenzgebiets

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Mehrheit der Mittelständler erwartet Pause bei . . . ...

Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland erwarten mehrheitlich keine weiter steigenden . . . ... [weiterlesen]

Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer . . . ...

Das VG Koblenz hat die Klage eines Mitglieds der Industrie- . . . ... [weiterlesen]

Archiv