Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13.05.2020

Kategorie: Steuern | 26. Mai 2020

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern wurde mit der Französischen Republik am 13. Mai 2020 eine Konsultationsvereinbarung zum DBA-Frankreich unterzeichnet (Az. IV B 3 – S-1301-FRA / 19 / 10018 :007).

Weitere Informationen: Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13.05.2020

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Zuständigkeitsstreitwerte: Anwaltliche Vertretung darf nicht auf . . . ...

Der Streitwert, bis zu dem die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig . . . ... [weiterlesen]

BGH zur Bedeutung der Angabe von . . . ...

Der BGH hat entschieden, dass im Bereich des Kaufs von . . . ... [weiterlesen]

Archiv