Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und dem Königreich der Niederlande vom 6. April 2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern – Fünfte Verlängerung

Kategorie: Steuern und Recht | 16. September 2021

Das BMF teilt die aktuelle Ab­spra­che zur Gel­tungs­dau­er der Kon­sul­ta­ti­ons­ver­ein­ba­rung zwi­schen der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und dem Kö­nig­reich der Nie­der­lan­de vom 9. Sep­tem­ber 2021 mit (Az. IV B 3 – S-1301-NDL / 20 / 10004 :001).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Leitfaden des CCBE für die Anwaltschaft . . . ...

Anwältinnen und Anwälte greifen zunehmend im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit . . . ... [weiterlesen]

DStV-Erfolg: Übergangsfrist bis Ende 2027 bei . . . ...

Die zu Anfang des Jahres in Kraft getretene Neuregelung der . . . ... [weiterlesen]

Archiv