Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und den Niederlanden vom 28./29. März 2022 zur einvernehmlichen Kündigung der Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2020 zum 30. Juni 2022

Kategorie: Steuern und Recht | 5. April 2022

Das BMF teilt mit, dass im Hinblick darauf, dass die Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, in beiden Staaten weitgehend aufgehoben sind, in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart wurde, die Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2020 zum 30. Juni 2022 zu kündigen (Az. IV B 3 – S-1301-NDL / 20 / 10004 :001).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Ferienwohnung kann eine erste Tätigkeitsstätte bei . . . ...

das Finanzgericht Münster entschieden, dass eine Ferienwohnung eine erste Tätigkeitsstätte . . . ... [weiterlesen]

Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung . . . ...

Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen . . . ... [weiterlesen]

Archiv