Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Österreich vom 17. Juni 2021 – Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten

Kategorie: Steuern und Recht | 21. Juni 2021

Das BMF gibt die Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Österreich zur steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätten bis zum 30. September 2021 bekannt (Az. IV B 3 – S-1301-AUT / 20 / 10001 :002).

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Quelle: www.datev.de

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