Kontrollpflichten eines Rechtsanwalts bei Fristsachen – Änderung der Rechtsprechung

Kategorie: Steuern und Recht | 20. Februar 2025

Der Sechste Senat des BAG schließt sich der Rechtsprechung des BGH zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen an, wonach ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden (Az. 6 AZR 155/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) . . .

Das BMF hat die Regelungen des AEAO zu §§ 30, . . . ... [weiterlesen]

Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung . . . ...

Das BMF hat am 19.08.2025 den Referentenentwurf eines Neunten Gesetzes . . . ... [weiterlesen]

Archiv