Konzernbetriebsrat – Konzernspitze im Ausland

Kategorie: Recht | 24. Mai 2018

Für einen Konzern kann durch Beschlüsse der Gesamtbetriebsräte bzw. Betriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Hat das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Ausland und besteht keine im Inland ansässige Teilkonzernspitze, die über wesentliche Entscheidungsbefugnisse in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten verfügt, kann lt. BAG ein Konzernbetriebsrat nicht errichtet werden (Az. 7 ABR 60/16).

Weitere Informationen: Konzernbetriebsrat – Konzernspitze im Ausland

Quelle: www.datev.de

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