Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

Kategorie: Recht | 27. Februar 2020

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer hessischen Rechtsreferendarin gegen das Verbot, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen, zurückgewiesen. Danach ist die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren (Az. 2 BvR 1333/17).

Weitere Informationen: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

Quelle: www.datev.de

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