Kopftuchverbot für Richterinnen bestätigt
Kategorie: Recht | 18. März 2019
Der BayVerfGH hat das Verbot für Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sowie Landesanwälte und Landesanwältinnen bestätigt, in Verhandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen (Az. 3-VII-18).
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Quelle: www.datev.de