Kosten für Überwinterung in Thailand stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar

Kategorie: Steuern und Recht | 19. April 2022

Die Angabe „in tropischem Klima“ in einem amtsärztlichen Attest reicht zur Bestimmung des Kurorts nicht aus mit der Folge, dass Kosten für die Überwinterung eines an Kälteallodynie Leidenden in Thailand nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. So entschied das FG Münster (Az. 7 K 2261/20).

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Quelle: www.datev.de

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