Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

Kategorie: Recht | 8. November 2018

Der Landkreis Ludwigsburg bleibt nicht auf Kosten für den Aufenthalt einer Frau im Frauenhaus sitzen. Das SG Heilbronn verurteilte den Kreis Borken, die Kosten auch für den Aufenthalt von Februar bis zum Auszug im Juli 2017 zu erstatten. Darauf, ob der Aufenthalt im Frauenhaus in diesem Einzelfall tatsächlich bis Juli 2017 erforderlich war, komme es nicht an (Az. S 15 AS 705/18).

Weitere Informationen: Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

Quelle: www.datev.de

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