Kostenlose Zeitungen vor der Haustür muss ein Eigentümer nicht hinnehmen
Kategorie: Recht | 25. Juni 2018
Das AG Magdeburg entschied, dass es die Herausgeberin eines kostenlosen Anzeigenblatts zu unterlassen hat, das zweimal wöchentlich erscheinende Anzeigenblatt vor den Hauseingängen des Klägers abzulegen oder durch Dritte ablegen zu lassen (Az. 150 C 518/17).
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Quelle: www.datev.de