Kostenlose Zeitungen vor der Haustür muss ein Eigentümer nicht hinnehmen

Kategorie: Recht | 25. Juni 2018

Das AG Magdeburg entschied, dass es die Herausgeberin eines kostenlosen Anzeigenblatts zu unterlassen hat, das zweimal wöchentlich erscheinende Anzeigenblatt vor den Hauseingängen des Klägers abzulegen oder durch Dritte ablegen zu lassen (Az. 150 C 518/17).

Weitere Informationen: Kostenlose Zeitungen vor der Haustür muss ein Eigentümer nicht hinnehmen

Quelle: www.datev.de

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