Kostenrisiko bei der Auslandsadoption – Keine Amtshaftung der öffentlichen Stellen
Kategorie: Recht | 18. Oktober 2019
Das OLG Köln hatte anlässlich einer beabsichtigten Adoption eines Mädchens aus Thailand über eine mögliche Amtshaftung der beteiligten öffentlichen Stellen für die Kosten der Unterbringung des Kindes in Deutschland zu entscheiden (Az. 7 U 151/18).
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Quelle: www.datev.de