Krankengeld kann Elterngeld Plus reduzieren

Kategorie: Steuern und Recht | 18. März 2021

Fällt das Einkommen eines Elternteils aus einer Teilzeittätigkeit während des Bezugs von Elterngeld Plus krankheitsbedingt weg, wird das ersatzweise gezahlte Krankengeld auf das Elterngeld Plus angerechnet. Dadurch kann sich das Elterngeld Plus bis auf das Mindestelterngeld reduzieren. Das entschied das BSG (Az. B 10 EG 3/20 R).

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Quelle: www.datev.de

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