Krankenhaus muss nicht immer Namen und Anschriften seiner Ärzte mitteilen
Kategorie: Recht | 14. August 2017
Ein Patient kann vom behandelnden Krankenhaus – gegen Kostenerstattung – zwar ohne Weiteres die Herausgabe aller Behandlungsunterlagen verlangen. Namen und Anschriften der an seiner Behandlung beteiligten Ärzte muss das Krankenhaus aber nur dann mitteilen, wenn der Patient ein berechtigtes Interesse an diesen Daten nachweist. So entschied das OLG Hamm (Az. 26 U 117/16).
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Quelle: www.datev.de