Krankenkasse muss das Anlegen eines Stützkorsetts gesondert vergüten

Kategorie: Recht | 6. November 2017

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Krankenkasse das Anlegen eines Stützkorsetts als Leistung der häuslichen Krankenpflege gesondert vergüten muss. Es handelt sich dabei nicht um eine Grundpflegeleistung der Pflegekasse (Az. L 16 KR 62/17).

Weitere Informationen: Krankenkasse muss das Anlegen eines Stützkorsetts gesondert vergüten

Quelle: www.datev.de

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