Krankenkasse muss Kosten einer Sterilisation nicht übernehmen
Kategorie: Recht | 18. Mai 2018
Laut SG Mainz muss die Krankenkassen die Kosten einer Sterilisation einer Frau nicht übernehmen, wenn – wie hier – Alternativen wie spezielle Spiralen zur Verfügung stünden (Az. S 16 KR 113/16).
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Quelle: www.datev.de