Krankenkasse muss Krankengeld trotz verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung zahlen
Kategorie: Recht | 27. Februar 2018
Sofern der Arzt die Bescheinigung der AU nicht dem Versicherten aushändigt, muss die Krankenkasse auch dann Krankengeld an den Versicherten zahlen, wenn diese zu spät bei ihr eingeht. Das entschied das SG Detmold (Az. S 5 KR 266/17).
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Quelle: www.datev.de