Krankenkassen müssen technisch aufwändiges Fußheber-System Ness L 300 bezahlen

Kategorie: Recht | 26. Juni 2018

Zwei an fortgeschrittener Multipler Sklerose leidende Versicherte haben Anspruch darauf, von ihren jeweiligen Krankenkassen mit einem modernen, technisch aufwändigen Fußheber-System Ness L 300 versorgt zu werden. Weder stehen dem Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte entgegen, noch, dass der Gemeinsame Bundesausschuss keine positive Empfehlung abgegeben hat, befand das LSG Baden-Württemberg (Az. L 4 KR 531/17, L 11 KR 1996/17).

Weitere Informationen: Krankenkassen müssen technisch aufwändiges Fußheber-System Ness L 300 bezahlen

Quelle: www.datev.de

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