Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft getreten
Kategorie: Steuern und Recht | 9. Januar 2024
Die WPK berichtet, dass ihre Forderung, die Bezeichnung „Abschlussprüfer“ nicht durch „geeigneter Prüfer“ in § 102 KAGB-E zu ersetzen, im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt wurde. Weiter Forderungen wurden leider nicht berücksichtigt.
Quelle: www.datev.de