Kreuzfahrtreedereien: befristete Aussetzung der Tilgung von Exportkrediten

Kategorie: Recht | 14. April 2020

Um Liquiditätskrisen bei den Kreuzfahrtreedereien vorzubeugen, haben sich deshalb lt. BMWi die Regierungen in Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien und Norwegen auf Prinzipien verständigt, wie Kreuzfahrtreedereien auf Antrag für ein Jahr die Schuldentilgung ihrer mit Hilfe staatlicher Exportkreditgarantien finanzierten Kreuzfahrtschiffe aussetzen können (Debt Holiday).

Weitere Informationen: Kreuzfahrtreedereien: befristete Aussetzung der Tilgung von Exportkrediten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Neue Regeln für die Vergabe von . . . ...

Das Bundestariftreuegesetz (BTTG-E) ist Gegenstand der Stellungnahme der BRAK, in . . . ... [weiterlesen]

Verlautbarung Nr. 24 – Zur Eigenschaft . . . ...

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat am 24. Juli 2025 die Verlautbarung . . . ... [weiterlesen]

Archiv