Kreuzungsbereich ist zügig zu räumen

Kategorie: Recht | 27. Juli 2017

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins informiert über eine Entscheidung des LG Heidelberg, wonach ein Fahrer, der zwar bei Grün, aber mit nur 10 km/h und in einer zu flachen Kurve in eine Kreuzung einfährt, auf Schadensersatz haftet, wenn der Querverkehr, der in der nachfolgenden Grünphase in die Kreuzung einfährt, mit dem langsamen Fahrzeug kollidiert (Az. 4 O 9/16).

Weitere Informationen: Kreuzungsbereich ist zügig zu räumen

Quelle: www.datev.de

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