Kroatisches Urteil auf Rückzahlung von Ausbildungskosten auch in Deutschland anzuerkennen

Kategorie: Steuern und Recht | 17. Januar 2022

Rügt die vor einem kroatischen Gericht Verklagte dort nicht die internationale Zuständigkeit, steht diese Rüge auch nicht der Anerkennung des kroatischen Titels in Deutschland entgegen. Die Verpflichtung, einen Teil der vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Facharztausbildung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf von zehn Jahren zurückzahlen zu müssen, widerspricht nicht dem deutschen Recht. Das OLG Frankfurt hat deshalb die Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen (Az. 26 W 21/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Exporte im Mai 2025: -1,4 % . . . ...

Im Mai 2025 sind die deutschen Exporte gegenüber April 2025 . . . ... [weiterlesen]

Früh festgelegt? OLG bejaht Befangenheit nach . . . ...

Eine versehentlich versandter bereits unterzeichneter Urteilsentwurf mit einem voll formulierten . . . ... [weiterlesen]

Archiv