Kryptowährungen: DStV-Hinweise zu überarbeiteten BMF-Dokumentationspflichten

Kategorie: Steuern und Recht | 18. April 2024

Das BMF hat seinen 2022er-Entwurf zu den Erklärungs-, Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten überarbeitet. Die Umsetzung der geplanten Dokumentationspflichten dürfte sich in der Praxis jedoch lt. DStV nach wie vor mitunter als schwierig gestalten.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (§ . . . ...

Aufgrund des EuGH-Urteils C-45/20 und C-46/20 sowie der BFH-Urteile XI . . . ... [weiterlesen]

Wirtschaftsstandort Deutschland – ein gemischtes Bild . . .

Die systematische Betrachtung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ergibt ein gemischtes Bild . . . ... [weiterlesen]

Archiv