Kündigung des Pflegeheimvertrags bei Verhaltensauffälligkeiten einer demenzkranken Bewohnerin unwirksam

Kategorie: Recht | 29. Juli 2020

Das OLG Oldenburg entschied, dass gewisse Verhaltensauffälligkeiten bei einer an Demenz erkrankten Bewohnerin eines Seniorenheims nicht die Kündigung des Heimvertrags rechtfertigen (Az. 1 U 156/19).

Weitere Informationen: Kündigung des Pflegeheimvertrags bei Verhaltensauffälligkeiten einer demenzkranken Bewohnerin unwirksam

Quelle: www.datev.de

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