Kündigung des Pflegeheimvertrags bei Verhaltensauffälligkeiten einer demenzkranken Bewohnerin unwirksam
Kategorie: Recht | 29. Juli 2020
Das OLG Oldenburg entschied, dass gewisse Verhaltensauffälligkeiten bei einer an Demenz erkrankten Bewohnerin eines Seniorenheims nicht die Kündigung des Heimvertrags rechtfertigen (Az. 1 U 156/19).
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Quelle: www.datev.de