Kündigung eines Mitarbeiters des bezirklichen Ordnungsamts wegen Lektüre einer Originalausgabe von "Mein Kampf"

Kategorie: Recht | 26. September 2017

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters des Bezirksamts Reinickendorf für rechtswirksam gehalten, der während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe von „Adolf Hitler, Mein Kampf“ mit einem eingeprägten Hakenkreuz gelesen hatte (Az. 10 Sa 899/17).

Weitere Informationen: Kündigung eines Mitarbeiters des bezirklichen Ordnungsamts wegen Lektüre einer Originalausgabe von "Mein Kampf"

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Exoskelett für querschnittsgelähmten Studenten . . .

Das SG Aachen entschied zum Anspruch eines querschnittsgelähmten Studenten auf . . . ... [weiterlesen]

Deutsche Einheit bei der Gleichstellung: Bei . . . ...

Frauen in West- wie in Ostdeutschland haben in Puncto Bildung, . . . ... [weiterlesen]

Archiv