Kündigung eines Mitarbeiters des bezirklichen Ordnungsamts wegen Lektüre einer Originalausgabe von "Mein Kampf"
Kategorie: Recht | 26. September 2017
Das LAG Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters des Bezirksamts Reinickendorf für rechtswirksam gehalten, der während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe von „Adolf Hitler, Mein Kampf“ mit einem eingeprägten Hakenkreuz gelesen hatte (Az. 10 Sa 899/17).
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Quelle: www.datev.de