Kündigung – Fälschung des Impfnachweises zum Corona Virus

Kategorie: Steuern und Recht | 7. Oktober 2022

Das LAG Düsseldorf hat in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass eine Impfpassfälschung die außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde. Zur streitigen Frage des tatsächlichen Vorliegens einer Fälschung ist eine Beweisaufnahme erforderlich (Az. 8 Sa 326/22).

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Quelle: www.datev.de

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