Kündigung – Fälschung des Impfnachweises zum Corona Virus
Kategorie: Steuern und Recht | 7. Oktober 2022
Das LAG Düsseldorf hat in einer mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass eine Impfpassfälschung die außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde. Zur streitigen Frage des tatsächlichen Vorliegens einer Fälschung ist eine Beweisaufnahme erforderlich (Az. 8 Sa 326/22).
Quelle: www.datev.de