Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkasse kein Fall für Verbraucherzentrale

Kategorie: Recht | 31. Januar 2019

Das OLG Köln hat eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Aachener Bausparkasse als unzulässig abgewiesen. Mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts dürfe der Bausparkasse nicht verboten werden, Vertragskündigungen aus wichtigem Grund auszusprechen (Az. 6 U 74/18).

Weitere Informationen: Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkasse kein Fall für Verbraucherzentrale

Quelle: www.datev.de

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