Kündigung wegen Essensresten in Dachrinne rechtmäßig

Kategorie: Steuern und Recht | 4. November 2024

Ein Mieter einer Dachgeschosswohnung entsorgte über sein Fenster Essensreste in eine Dachrinne. Das AG Hannover hat entschieden, dass der Mieter seine Wohnung räumen muss (Az. 510 C 5216/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Neue Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025 . . .

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen . . . ... [weiterlesen]

Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 2025 . . .

Das BMF hat das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung (MV) ab 2025 . . . ... [weiterlesen]

Archiv