Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit unwirksam

Kategorie: Recht | 17. Oktober 2017

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiters des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS), der zuletzt als stellvertretender Direktor des Landesinstituts für Rechtsmedizin des Landes Brandenburg beschäftigt war, für unwirksam gehalten und das Land Brandenburg verpflichtet, den Kläger weiter zu beschäftigen (Az. 5 Sa 462/17).

Weitere Informationen: Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit unwirksam

Quelle: www.datev.de

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