Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam

Kategorie: Recht | 14. Februar 2020

Nach § 17 Abs. 1 KSchG muss der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit eine sog. Massenentlassungsanzeige erstatten, bevor er in einem Betrieb eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt. Air Berlin hat diese Anzeige jedoch nicht für den richtigen Betrieb erstattet. Dies bewirkt lt. BAG die Unwirksamkeit der betroffenen Kündigungen (Az. 6 AZR 146/19).

Weitere Informationen: Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Drei Viertel der Industrie lassen KI-Chancen . . . ...

Ob zur Qualitätskontrolle, Automatisierung, Energieeinsparung oder Steuerung von Robotern – . . . ... [weiterlesen]

11,4 % mehr Gründungen größerer Betriebe . . . ...

Im 1. Quartal 2025 wurden in Deutschland rund 36.500 Betriebe . . . ... [weiterlesen]

Archiv