Künstlersozialabgaben – Kleine Schokoladenmanufaktur kann vorläufig weiterarbeiten
Kategorie: Steuern und Recht | 16. Januar 2023
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Künstlersozialabgaben nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden dürfen (Az. L 2 BA 49/22 B ER).
Quelle: www.datev.de