Künstlersozialabgabesatz 2019 stabil bei 4,2 Prozent

Kategorie: Recht | 13. Juli 2018

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2019 weiterhin 4,2 Prozent betragen. Zum Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2019 hat das BMAS die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.

Weitere Informationen: Künstlersozialabgabesatz 2019 stabil bei 4,2 Prozent

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes veröffentlicht . . .

Das BMF hat am 08.08.2025 den Referentenentwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes veröffentlicht. ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Juli 2025 bei +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland lag nach Angaben des des Statistischen . . . ... [weiterlesen]

Archiv